Mitgliedsbeiträge

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Stand: Beitragsordnung 2026. Verbindlich ist die Beitragsordnung als PDF. Den Mitgliedsantrag gibt es ebenfalls als PDF.

Jährlicher Mitgliedsbeitrag

Mitglieder Beitrag pro Jahr
Vollmitglieder über 18 Jahre (aktiv und passiv) 95 €
Rentner und Schwerbehinderte mit Ausweis 55 €
Familienbeitrag: beide Elternteile 110 €
zusätzlich jedes Kind, auch bei Einzelmitgliedschaft eines Elternteils 20 €
Schüler, Studenten, Auszubildende, Kinder unter 18 Jahren 55 €
Ehrenamtliche Übungsleiter ohne Vergütung, Schiedsrichter beitragsfrei
Wehrdienst-/Zivildienstleistende für ein Kalenderjahr beitragsfrei
Ehrenmitglieder beitragsfrei

Abteilungsbeiträge

Jährliche Abteilungsbeiträge, weitere Abteilungsgebühren, Kursgebühren sowie die Regelungen zu Arbeitsdiensten bestimmen die Abteilungen in ihrer Abteilungssatzung. Mit dem Beitritt in die Abteilung erkennt das Mitglied bzw. der unterzeichnende Erziehungsberechtigte die jeweils gültige Fassung der Abteilungssatzung an.

Abteilung Beitrag pro Jahr
Fußball Erwachsene ab 18 Jahre (aktiv am Trainings-/Spielbetrieb) 25 €
Fußball Jugend (1. Kind 40 €, 2. Kind 35 €, ab dem 3. Kind je 30 €) ab 40 €
Basketball (aktive Mitglieder) 50 € + 50 €
Freizeitsport (alle Mitglieder, für einzelne Angebote zzgl. Kursgebühren) 10 €

Basketball: Jedes aktive Mitglied zahlt einen Fixbeitrag von 50 € pro Jahr (beim zweiten Kind 50 %, ab dem dritten Kind entfällt er). Aktive Mitglieder ab 18 Jahren zahlen zusätzlich einen Leistungsbeitrag von 50 €, der zurückerstattet wird, wenn innerhalb des Beitragsjahres zwei Leistungen für den Verein erbracht werden (z. B. eine Schicht bei einer Vereinsveranstaltung, Betreuung einer Mannschaft, Schiedsrichter bei 10 Jugendspielen). Die vollständigen Regelungen stehen in der Beitragsordnung.

Zahlung

Die Beiträge gelten bei Bankeinzug. Für andere Zahlungsarten wird für den erhöhten Bearbeitungsaufwand ein Zuschlag von 10 € fällig.

Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Vorstand für Finanzen vorzulegen. Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung sind dem Verein sofort mitzuteilen.