Stand: Beitragsordnung 2026. Verbindlich ist die Beitragsordnung als PDF. Den Mitgliedsantrag gibt es ebenfalls als PDF.
Jährlicher Mitgliedsbeitrag
| Mitglieder | Beitrag pro Jahr |
|---|---|
| Vollmitglieder über 18 Jahre (aktiv und passiv) | 95 € |
| Rentner und Schwerbehinderte mit Ausweis | 55 € |
| Familienbeitrag: beide Elternteile | 110 € |
| zusätzlich jedes Kind, auch bei Einzelmitgliedschaft eines Elternteils | 20 € |
| Schüler, Studenten, Auszubildende, Kinder unter 18 Jahren | 55 € |
| Ehrenamtliche Übungsleiter ohne Vergütung, Schiedsrichter | beitragsfrei |
| Wehrdienst-/Zivildienstleistende für ein Kalenderjahr | beitragsfrei |
| Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
Abteilungsbeiträge
Jährliche Abteilungsbeiträge, weitere Abteilungsgebühren, Kursgebühren sowie die Regelungen zu Arbeitsdiensten bestimmen die Abteilungen in ihrer Abteilungssatzung. Mit dem Beitritt in die Abteilung erkennt das Mitglied bzw. der unterzeichnende Erziehungsberechtigte die jeweils gültige Fassung der Abteilungssatzung an.
| Abteilung | Beitrag pro Jahr |
|---|---|
| Fußball Erwachsene ab 18 Jahre (aktiv am Trainings-/Spielbetrieb) | 25 € |
| Fußball Jugend (1. Kind 40 €, 2. Kind 35 €, ab dem 3. Kind je 30 €) | ab 40 € |
| Basketball (aktive Mitglieder) | 50 € + 50 € |
| Freizeitsport (alle Mitglieder, für einzelne Angebote zzgl. Kursgebühren) | 10 € |
Basketball: Jedes aktive Mitglied zahlt einen Fixbeitrag von 50 € pro Jahr (beim zweiten Kind 50 %, ab dem dritten Kind entfällt er). Aktive Mitglieder ab 18 Jahren zahlen zusätzlich einen Leistungsbeitrag von 50 €, der zurückerstattet wird, wenn innerhalb des Beitragsjahres zwei Leistungen für den Verein erbracht werden (z. B. eine Schicht bei einer Vereinsveranstaltung, Betreuung einer Mannschaft, Schiedsrichter bei 10 Jugendspielen). Die vollständigen Regelungen stehen in der Beitragsordnung.
Zahlung
Die Beiträge gelten bei Bankeinzug. Für andere Zahlungsarten wird für den erhöhten Bearbeitungsaufwand ein Zuschlag von 10 € fällig.
Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Vorstand für Finanzen vorzulegen. Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung sind dem Verein sofort mitzuteilen.
